Bereits Anfang Juli schürte der Handelsverband Deutschland (HDE) erste Hoffnungen auf eine Verlängerung. Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte, 2021 sei ein Wahljahr. Er halte es deswegen für möglich, dass die Mehrwertsteuersenkung auch im nächsten Jahr beibehalten wird.
Der Umstellungsaufwand sei gigantisch, insofern sei ein halbes Jahr ohnehin sehr kurz. “Im Wahljahr rechne ich aber durchaus damit, dass man darüber nachdenkt und diese Mehrwertsteuersenkung dann auch beibehält und nicht gleich am 1. Januar 2021 wieder zurücknimmt, weil in der Tat im Wahljahr möglicherweise auch andere Gesetze gelten", sagte Genth.
Österreich hat im September reagiert und eine Verlängerung der bisher geltenden Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie, Tourismus und Kultur beschlossen. Diese soll auch für 2021 gelten – ursprünglich war sie wie in Deutschland bis zum 31. Dezember 2020 vorgesehen.
In Deutschland gibt es leider noch keine Anzeichen für eine Verlängerung. Die bis Jahresende befristete Senkung sei genau der Impuls, den die Wirtschaft gebraucht habe, ist Olaf Scholz (SPD) überzeugt. Von einer Verlängerung der Maßnahme hält der Bundesfinanzminister jedoch nichts. „Wichtig ist, dass man am Anfang sagt, wann Schluss ist“, sagte der SPD-Politiker.
Ende August äußerte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel ähnlich. Die Mehrwertsteuersenkung ende am 31. Dezember 2020, sagte Merkel nach Beratungen mit den Länderchefs. Dafür gebe es 2021 einen anderen Grund zur Freude: Dann könnten sich die Bürger auf die Senkung des Solidaritätszuschlags freuen - dieser soll Anfang 2021 für rund 90 Prozent der Zahler abgeschafft werden. Merkel verwies außerdem auf Erhöhungen beim Kindergeld. Sie sprach von einer konjunkturell positiven Anschlussregelung.
Dass die Senkung trotzdem verlängert wird scheint unwahrscheinlich. Wer mit dem Kauf einer Immobilie liebäugelt, sollte diese also noch dieses Jahr über die Bühne bringen.
Auch eine andere Förderung läuft in diesem Jahr aus: das Baukindergeld. Mit dem Baukindergeld unterstützt der Staat Familien, die das erste Eigenheim bauen oder kaufen. Bis zu 12.000 Euro sind dabei für die Immobilie über einen Zeitraum von zehn Jahren möglich. Den Zuschuss können Sie allerdings nur noch bis zum 31. Dezember 2020 beantragen.
Familien, die bis zum Jahresende eine Baugenehmigung oder einen Kaufvertrag für eine Immobilie vorlegen können, erhalten Baukindergeld. Unterstützt wird dabei der Neubau und der Erwerb von Bestandsimmobilien.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der minderjährigen Kinder. Pro Kind erhält die Familien Baukindergeld von bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Bei einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren ergibt das eine Förderung von 12.000 Euro. Bei drei Kindern schon 36.000 Euro.
Für den Erhalt der Förderung müssen Ihre Kinder minderjährig sein und Sie müssen Ihr Wohneigentum erstmalig erwerben. Für Ihre Kinder müssen Sie dazu kindergeldberechtigt sein. Entscheidend ist außerdem Ihr zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen. Maßgeblich die des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung. Dieses darf mit einem Kind 90.000 Euro nicht übersteigen. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000 Euro. Der Zuschuss kann nur noch bis zum 31.12.2020 beantragt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt muss ein Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung vorliegen.
Beantragen müssen Sie das Baukindergeld bei der KfW-Bank. Darüber läuft am Ende auch die Auszahlung. Den Antrag können Sie ganz einfach online stellen und für die Beantragung haben Sie nach dem Einzug sechs Monate Zeit. Nachweis ist die Meldebescheinigung, spätestens jedoch am 31. Dezember 2023 muss der Antrag gestellt sein. Vor Einzug ist eine Beantragung nicht möglich.
Nein, Sie können ohne Probleme einen Antrag für weitere Förderungen stellen. Das Baukindergeld ist ergänzend zu anderen Förderungen. Dazu zählen KfW-Förderzuschüsse, Wohnungsbauprämien, BAFA-Förderungen oder Wohn-Riester. Die jeweiligen Bedingungen für diese Zuschüsse unterscheiden sich allerdings.
Wenn Sie in Bayern wohnen oder bauen profitieren Sie zusätzlich. Im Freistaat ist der Betrag des Baukindergelds bis zu 300 Euro höher pro Kind und Jahr. Außerdem gibt es in Bayern eine eigene Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro. Diesen Zuschuss können nicht nur Familien, sondern auch Kinderlose beantragen, die eine Immobilie kaufen oder bauen. Hauptwohnsitz muss dabei seit mindestens einem Jahr in Bayern liegen. Auch hier gibt es bestimmte Höchstgrenzen für das Jahreseinkomme.
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