Wohnungsbauprämie wurde 2021 angehoben

Schon seit 1952 gibt es die Wohnungsbauprämie, mit der der Staat Wohnungsbauer fördert. Wer nämlich einen Bausparvertrag abschließt, hat in den meisten Fällen ein Recht auf die Wohnungsbauprämie. Wir erklären, was es damit auf sich hat.

Wer kann die Wohnungsbauprämie erhalten?

Wer die Förderung erhält, ist klar geregelt. Grundsätzlich muss man dafür mindestens 16 Jahre alt sein und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein. Dann muss nur noch mit festgelegten Sparverträgen explizit für den Wohnungsbau gespart werden und bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Gefördert werden vor allem Bausparverträge. Geld, das der Chef als vermögenswirksame Leistung überweist, zählt dabei nicht. Hierfür gibt es eine gesonderte Förderung, die Arbeitnehmersparzulage. Wer an die Bausparkasse mindestens 50 Euro im Jahr zahlt, hat den Förderungsanspruch.

Aber auch wer Anteile an Bau- und Wohnungsgenossenschaften kauft oder sich an Wohnungs- und Siedlungsunternehmen beteiligt, hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.

Bei der staatlichen Förderung gelten folgende Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen eines Singles darf im Jahr nicht mehr als 35.000 Euro betragen, bei Ehepaaren 70.000 Euro. Wer mehr verdient, hat keinen Anspruch auf die Förderung.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie nachdem sie angehoben wurde?

Die jährlichen Einzahlen werden vom Staat mit 10 Prozent bezuschusst. Maximal können allerdings nur 700 Euro bei Alleinstehenden und 1400 Euro bei Ehepaaren bezogen werden. Pro Jahr ist also eine Höchstprämie von 70 bzw 140 Euro möglich. Der Vertrag muss dabei mindestens sieben Jahre laufen. Dann wird die Förderung dem Vertrag gutgeschrieben.

Bisher lag der Prämiensatz bei 8,8 Prozent und auch die Einkommensgrenzen waren niedriger.

Wohnwirtschaftliche Verwendung

Mit dem Antrag zur Wohnungsbauprämie wird die Förderung erstmal nur vorgemerkt. Damit diese später auf den Vertrag gutgeschrieben wird, muss allerdings eine Bedingung erfüllt werden: das Ersparte muss wohnwirtschaftlich verwendet werden. Sie müssen also ein Haus oder eine Wohnung kaufen, bauen, modernisieren oder umbauen. Auch der Erwerb von Wohnrechten ist erlaubt.

Bei Sparern, die jünger als 25 Jahre sind, ist die Regelungen freier gehalten. Sie können über die Prämie frei verfügen. Mit dem Geld können also auch Möbel oder ein Auto gekauft werden. Dies gilt allerdings nur für den ersten Bausparvertrag.

Antrag

In der Regel verschicken die Bausparkassen den Antrag zur Wohnungsbauprämie bereits automatisch an ihren Kunden. Oft ist es aber auch schon möglich, den Antrag bequem online zu stellen. Dazu haben Sie sogar zwei Jahre Zeit.

Für den Antrag werden natürlich die Daten des Bausparvertrags benötigt, sowie die Steuer-Identifikationsnummer und der Steuerbescheid aus dem Antragsjahr. Wer sich unsicher ist, ob das Bruttoeinkommen niedrig genug ist, sollte den Antrag trotzdem stellen. Ist das Einkommen zu hoch, wird die Prämie einfach nicht vorgemerkt. Strafzahlungen gibt es dafür keine. Auch kostet die Antragsstellung nichts.

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